Nutzen und Vorteile durch eine Genossenschaft
für die Region und Ihre Menschen
Zukunftssicherung, Wertschätzung und schonender Umgang mit unseren Ressourcen sind nur einige Herausforderungen, die wir als verantworungsbewusste Bürger unserer Region annehmen.Mit der Energiegenossenschaft Virngrund eG haben wir einen Baustein, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Zukunft gestalten! konkret, pragmatisch, unbürokratisch.
Als Mitglied der Energiegenossenschaft Virngrund eG unterstützen Sie konkrete Maßnahmen zur effizienten Energieproduktion durch die Nutzung regenerativer Energien in unserer Region.
Bei der Realisierung unserer Projekte achten wir - ganz im Sinne unserer Philosophie "in der Region - für die Region" auf die Einbindung lokaler Unternehmen. Dies reicht vom Planungsstadium bis zur Realisierung mit lokal ansässigen Unternhemen.
So bleibt unser Kapital wie auch die Wertschöpfung weitestgehend in unserem unmittelbaren Umfeld.
Damit bedeutet Ihre Mitgliedschaft für Sie neben dem klaren Bekenntnis zu einer nachhaltigen, ökologisch sinnvollen und regional unabhängigen Energiepolitik auch eine ökonomisch sinnvolle Entscheidung.
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Mehr als ein Dutzend Gründe sprechen für
eine eingetragene Genossenschaft
1. Die eingetragene Genossenschaft bietet zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele überzeugende Vorteile.
2. Die eG setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz.
3. Die Genossenschaft steht für Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität - und für den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder. Sie ist eine Rechts- und Unternehmensform, die das gemeinsame wirtschaftliche Handeln fördert.
4. Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet.
5. Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme - unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
6. Die eG ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.
7. Die eG hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der eG sein.
8. Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.
9. Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden.
10. Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.
11. Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie bietet darüber hinaus aber die Möglichkeit der genossenschaftlichen Rückvergütung.
12. Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren eGs den Jahresabschluss prüft.
13. Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
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